Rechtsprechung
BGH, 28.11.2007 - 2 StR 415/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei nicht vorliegender eigener Begründung des Verwerfungsbeschlusses und einer Entscheidung des Senats ohne Hauptverhandlung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verfahren vor dem Revisionsgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 28.11.2007 - 2 StR 415/07
Eine Verletzung ergibt sich weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02), noch daraus, dass der Senat ohne Hauptverhandlung entschieden hat (vgl. BVerfG StraFo 2007, 370), noch daraus, dass nicht vorab über den Antrag entschieden wurde, eine Hauptverhandlung durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedr.). - BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 667/02
Erschöpfung des Rechtswegs bei Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 28.11.2007 - 2 StR 415/07
Eine Verletzung ergibt sich weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02), noch daraus, dass der Senat ohne Hauptverhandlung entschieden hat (vgl. BVerfG StraFo 2007, 370), noch daraus, dass nicht vorab über den Antrag entschieden wurde, eine Hauptverhandlung durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedr.).